Berlin (DDN): Die Bundesregierung hat nach aktuellem Anlass nun ein Verbot für die herkömmlichen E-Zigaretten-Akkus ab dem 1. November angekündigt. Nachdem zum wiederholten Male eine E-Zigarette in der Hosentasche eines sogenannten ´Dampfers` explodiert war und so ernstzunehmende Verletzungen hervorgerufen hat, als auch die Fehlfunktion eines Herzschrittmachers auf unzureichende Abschirmung eines leistungsstärkeren Akkus zurückzuführen war, beschloss die Bundesregierung nun eine deutliche Einschränkung in diesem Bereich vorzunehmen.
So dürfen ab dem 1. November 2015 nur noch Akkus mit einer Leistung bis zu maximal 150mAh und 1,5 Volt in die E-Zigarette eingesetzt werden. Da dies aber die Gewohnheiten der meisten E-Zigaretten-Nutzer sehr stark einschränken wird, kann der ´Dampfer` vom Verbot an bis zum 1.7.2016 auf einen externen Akkuträger zurückgreifen, um die Möglichkeit zur Umgewöhnung zu haben.
Immobiler Akkuträger wirkt wie eine Fussfessel
Dieser externe Akkuträger wird mittels Kabel und einem gesicherten Adapter mit der E-Zigarette verbunden. Er ist äußerst stabil und somit explosionsresistent. Das Gerät wiegt ca. 1850 Gramm, hat in etwa die Größe eines Bierkastens und wird in einer Preisklasse von 200 bis 250 Euro liegen. Um die Mobilität des ´Dampfers` nicht einzuschränken, kann der Akkuträger mit einem Gurtsystem bestellt werden, wodurch er sich wie ein Rucksack tragen lässt.
Eine weitere Alternative ist das 200 Meter Verlängerungs-Kabel, das dem ´Dampfer` die Mobilität rund ums Haus oder in der Wohnung gewährleistet. Es wird allerdings nicht erlaubt sein, den externen Akkuträger in einem Bollerwagen mitzuführen, da eventuelle Erschütterungen den Akku zusätzlich beschädigen und somit noch unsicherer machen können. Auch wird der Verzehr von Alkohol während der Nutzung des Akkuträgers untersagt sein. Da der Dampfer mehr oder weniger zum Kauf eines entsprechenden Gerätes gezwungen ist, kommt der Großteil des Erlöses dem Verein ´Der Stromlose Dampfer e.V.` zugute.
Trotz Sicherheitshinweisen nicht ganz ohne Risiken
Weil aber auch bei dem externen Akku-Träger eine gesundheitsgefährdende Gefahr besteht, da die entstehenden Schadstoffe immer noch vorhanden sind, wird auch dieses Produkt nach dem genannten Datum wieder vom Markt genommen, gilt ab dann ebenfalls als Verboten und muss als Sondermüll umgehend entsorgt werden. Obwohl die herkömmliche E-Zigarette inklusive Akku als durchaus sicheres Produkt hergestellt werden kann und auch sonst viele Vorteile hat, ist das Gesetz eindeutig beschlossen worden. Viele ´Dampfer` haben sich natürlich zunächst über diesen Beschluss der Bundesregierung aufgeregt, aber erkannten auch schnell die Notwendigkeit des zukünftigen Gesetzes, das sie vor einer möglichen Explosion oder der Fehlfunktion des eventuell vorhandenen Herzschrittmachers schützt. Wer weiß welche Gefahren sonst noch in der elektrischen Zigarette lauern.
Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit dieser kleinen (aber realitätsnahen) Satire.
Hört sich schon fast nach Merkel an.