Die jüngste Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten / E-Liquids sorgt momentan für Aufsehen. Demnach werden E-Zigaretten und E-Zigarettenprodukte als Tabakerzeugnisse eingestuft. Der Haken bei der Sache: Das Beimischen von weiteren Substanzen wie beispielsweise Ethanol ist bei solchen Produkten grundsätzlich verboten. Daher ist auch der Handel mit den meisten Liquids nach diesem Urteil jetzt alles andere als legal. Weiterlesen